Stadtplanung / Stadtgestalt

Zum Gestaltungsleitfaden Rahlstedt

Städtebauliche Erhaltungsverordnung Rahlstedt
Vom 24. Juli 2019

Um einer sukzessiven Veränderung der besonderen städtebauliche Eigenart entgegen zu wirken und langfristig städtebaulichen Missständen vorzubeugen, wurden die Gebiete Rahlstedt I und II unter den Schutz einer sog. städtebaulichen Erhaltungsverordnung (§ 172 (1) S.1 Nr.1 BauGB) gestellt. Städtebaulich wertvolle und das Ortsbild in besonderer Form prägende Teile Alt-Rahlstedts stehen somit unter Schutz.

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Rahlstedt

Als Beurteilungsgrundlage diente die vom Büro MOR mit dem Projektpartner c/o Zukunft – urbane Strategien erarbeitetet Gebietsuntersuchung Alt-Rahlstedt – Fachgutachten zur Beurteilung der städtebaulichen Eigenart des Untersuchungsraums aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.

Aufgabe: Ortsbild- und Stadtgestaltuntersuchung, Analyse sämtlicher Gebäude in Form von Steckbriefen

Jahr: 2018/2019

Ort: Alt-Rahlstedt, Bezirk Wandsbek, Hamburg

Auftraggeber: Bezirksamt Wandsbek, Freie und Hansestadt Hamburg

Projektpartner: c/o Zukunft - urbane Strategien